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Neuigkeit

Geplante Pflegereform 2026: Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändern könnte

Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Hintergrund sind die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen, höhere Pflegekosten und erhebliche Finanzierungslücken.

Ein Schwerpunkt liegt auf der häuslichen Versorgung. Eine neue Pflegebegleitung soll Pflegebedürftige und Angehörige frühzeitig unterstützen. Verschiedene Leistungen sollen außerdem in flexibleren Budgets gebündelt werden. Für kurzfristige Krisen – beispielsweise beim plötzlichen Ausfall einer Pflegeperson – ist ein Überbrückungsbudget vorgesehen. Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll Anträge, Informationen und die Suche nach passenden Angeboten vereinfachen.

Gleichzeitig enthält der Entwurf deutliche Einsparungen: Die Voraussetzungen für einen Pflegegrad sollen leicht angehoben werden. Menschen, die erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhalten, sollen ihr Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt bekommen. Auch beim Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 und bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind Kürzungen vorgesehen.

Positiv ist die geplante stärkere Ausrichtung auf Prävention, Rehabilitation und Digitalisierung. Ab 2028 sollen die Pflegeleistungen zudem regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.

Aus unserer Sicht ist entscheidend, dass die Reform nicht nur die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert, sondern die tatsächliche Versorgung verbessert. Gerade ambulante Pflege, pflegende Angehörige und niedrigschwellige Unterstützung müssen gestärkt werden. Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Hilfe später oder gar nicht bei den Menschen ankommt.

Die Reform ist noch nicht beschlossen. Stand 23. Juli 2026 liegt lediglich ein Referentenentwurf vor; im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen möglich.
carevolution GmbH – Pflegedienst für Krefeld und Umgebung
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