Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
Nacht-, Wochenend-, Feiertagszuschläge
Zuschläge für Nachtdienst, Wochenenden und Feiertage nach TVöD-P berechnen — steuerfreie und steuerpflichtige Anteile.
Hinweis: Erste Einschätzung — ersetzt keine offizielle Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) und keine rechtsverbindliche Pflegeberatung. Für die tatsächliche Einstufung ist ausschließlich die Pflegekasse zuständig. Keine Gewähr, keine Haftung.